Modernisierung Teil 1
Modernisierung Teil 2
Baubegleitende Qualitätsüberwachung
EnEV 2009 - tritt ab 1.10.09 in Kraft !!
KfW Förderung Anpassung an neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009
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Interview mit Dipl.-Ing. Jörg Nowitzki , BSB-Bauherrenberater (Leipzig) in der Zeitschrift FamilyHome und 50 Plus.

Interview mit Dipl.-Ing. Jörg Nowitzki , BSB-Bauherrenberater (Leipzig) in der Zeitschrift FamilyHome und 50 Plus, Seite 2.

Beitrag über die Beratung zur Baubegleitenden Bauüberwachung im BSB e.V. in der Zeitschrift HAUSART , Ausgabe Leipzig 09/2009

Die KfW Bankengruppe passt ihre Förderprogramme an die am 01.10.2009 in Kraft tretende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) an. Nach der EnEV richten sich die energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen in Deutschland. Sie ist die rechtliche Grundlage der KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Energetische Standards gültig ab 1.10.2009:
Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Zahl hinter "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf.
Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt oder Nachtstromspeicherheizungen ausgetauscht oder die Heizungsanlage optimiert können zusätzlich Zuschüsse aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.